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Hattie-Wiki - Konventionen Glossar
Hattie-Wiki - Richtlinien für Inhalt und Form der Glossareinträge
Inhaltsverzeichnis
Aufbau
1. Definition
2. Quellen
Definition
--> Die Definition richtet sich jeweils nach dem Verständnis von Hattie (2009;2012;2013;2014).
Schwer verständliche Begriffe, welche in der Definition verwendet werden, werden intern verlinkt und als weiteren Glossarbegriff aufgenommen.
--> Begriffsbeschreibung, orientiert an den Regeln der Terminologielehre (vgl. Arntz/Picht/Meyer, 2004). Demnach wird im ersten Satz angegeben, zu welchem Oberfeld oder Überbegriff der jeweilige Terminus gehört. Dies können Fachterme sein oder allgemeinsprachliche Wörter. Im ersten Satz darf der zu definierende Glossarbegriff selbst nicht enthalten sein. Bei längeren Erläuterungen darf er im Fortgang der Definition genutzt werden, um die Verständlichkeit zu erleichtern.
Quellen
--> Einzelnachweise erfolgen mittels Fussnoten. Diese werden direkt nach der Aussage (Zitat, Beispiel, usw.) mit hochgestellter Ziffer hinzugefügt und mit der am Ende ausgegebenen Quelle verlinkt.
-->Die Aufführung der Quellen richtet sich nach dem Dokument "Konventionen für die Erfassung in Endnote" (Stand 1.3.2010).
Allgemeines
Rechtschreibung
Die Rechtschreibung "Deutsch (Schweiz)" findet Anwendung.
Genus Gebrauch
Der Genusgebrauch erfolgt gemäss der Richtlinie: "Genusgebrauch in Evaluationsberichten - Gender-Mainstreaming in der sozialwissenschaftlichen Schreibpraxis" Quelle: [1]
Zahlen
Zahlen bis und mit zwölf werden ausgeschrieben, alle andern in Ziffern geschrieben.