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Vertragsschulen/Charter-Schulen
Faktorenbeschreibung
Definition nach Hattie
(2013, S. 89f)
Schultyp, der öffentlich finanziert ist, aber von einigen der gesetzlichen Bestimmungen ausgenommen ist, die für andere öffentlich zugängliche Schulen gelten. Vertragsschulen/Charter Schulen werden von gemeinnützigen Gruppen oder Universitäten oft als autonome Schulen gegründet, die mit öffentlichen Schulen in einen Wettbewerb treten.
engl. Originalbegriff: charter Schools
Effektstärken in Bezug auf Schülerleistungen
Beywl/Zierer (2018): d = 0,09 (Interpretationshilfe zur Effektstärke)
In diesem Zusammenhang auch interessant
Materialien für die Praxis
Weiterführende Literatur und Studien
Weiterführende Literatur
Nikolai, R. and Wrase, M. (2017). "Faire Privatschulregulierung: Was Deutschland vom europäischen Vergleich lernen kann." WZBrief Bildung 2017(35).
Studien
Quellen
- Hattie, John A. C. (2013, S. 89f): Lernen sichtbar machen. Überarbeitete deutschsprachige Ausgabe von "Visible learning", besorgt von Wolfgang Beywl und Klaus Zierer. Baltmannsweiler: Schneider Verlag Hohengehren.
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