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Fähigkeit, Gefühlszustände von besonderer Intensität zu kontrollieren. Diese Fähigkeit äussert sich z. B. in einer Nicht-Sichtbarkeit des Gefühlzustandes für die Mitmenschen oder in der Selbstbeherrschung, aktuellen Bedürfnissen oder Wünschen zugunsten langfristigerer Ziele nicht nachzugehen.
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Fähigkeit, Gefühlszustände von besonderer Intensität zu kontrollieren. Diese Fähigkeit äussert sich z. B. in einer Nicht-Sichtbarkeit des Gefühlzustandes für die Mitmenschen oder in der Selbstbeherrschung, aktuellen Bedürfnissen oder Wünschen zugunsten längerfristiger Ziele nicht nachzugehen.
 
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Version vom 4. Juni 2014, 10:49 Uhr

Fähigkeit, Gefühlszustände von besonderer Intensität zu kontrollieren. Diese Fähigkeit äussert sich z. B. in einer Nicht-Sichtbarkeit des Gefühlzustandes für die Mitmenschen oder in der Selbstbeherrschung, aktuellen Bedürfnissen oder Wünschen zugunsten längerfristiger Ziele nicht nachzugehen.

Quelle

  • Peters, Uwe Henrik (2007, S. 7): Lexikon Psychiatrie, Psychotherapie, Medizinische Psychologie. 6. Auflage. München: Urband und Fischer Verlag.


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